weg isser..

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und keiner kann ihn wiederbringen. Er ist ein Opfer der mordernen Konsumgesellschaft. Kurz aus den Augen gelassen und schon wurde er konsumiert. Unwiderruflich verloren und es ist nicht möglich ihn zurück zu holen.

Nach dem Einholen eines juristischen Rates wird versucht sich außergerichtlich zu einigen. Sollte das nicht klappen werden wohl weitere Schritte eingeleitet. Meiner Meinung nach ist der Tatbestand von §303 StGB vollends erfüllt.

Nun ja, das Ergebnis ist ungewiss. Aber es ist damit zu rechnen das der angestrebte Vergleich erreicht wird und das Ganze ein glimpfliches Ende nimmt.

Was hat das Alles mit dwisk zu tun? Ganz einfach: Irgendjemand hat meinen Schokoosterhasen gegessen! Täter werden noch gesucht. Auf alle Fälle konnte ich ihn nicht essen, da er, wie es in §303 StGB steht, zerstört wurde! Der Hase ist zerstört, also noch viel mehr als kaputt. Der Hase war (für mich) ein Teil der Welt und somit ist sie auch kaputt… 😉

in Trauer
-+> kfp *just kidding*